Angeln in der Bernauer Alb
Für Bernauer Gäste mit gültigem Jahresfischereischein und Inklusiv Gästekarte besteht die Möglichkeit, in einem Teilbereich der Bernauer Alb zu angeln. Tagesangelkarten sind nur vom 01.04. bis 30.09. in der Tourist-Information Bernau erhältlich.
Die Ausgabe der Angelkarten beschränkt sich auf den Zeitraum vom 01.04. bis 30.09. des jeweiligen Jahres. Für dieses Gewässer gelten die gesetzlichen Schonzeiten (01.10. bis 31.03.). Gefischt werden darf von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang zwischen dem Sportzentrum Spitzenberg (Ortsteil Dorf/Innerlehen) und der Brücke im (Ortsteil Weierle).
Das Schonmaß wird auf 25 cm festgelegt. Untermassig gefangene Fische müssen sofort –tot oder lebendig- zurückgesetzt werden.
Der Fang ist auf vier Fische pro Tag beschränkt. Gefischt werden darf mit einer Handrute mit Mindesthackengröße 2, mit Trocken- oder Nassfliegen sowie mit Blinker.
Jeder Angler verpflichtet sich, Gewässer, wenn möglich, nur von befestigten Wegen oder unbewirtschafteten Flächen zu begehen. Bei anderen Abschnitten das allgemeine Fischereirecht zu beachten. Von Mitte Juni und Anfang August an, jeweils bis Ernte-Ende, bewirtschaftete Flächen (Wiesen) zu meiden. Das Gewässer 30 m im Bereich von Brücken nicht zu befischen.
Jeder Gastangler muss im Besitz eines gültigen Jahresfischereischeines sein und gegenüber den vom Angelsportverein Bernau berechtigten Aufsichtpersonen, Fangerlaubnis/Tagesangelkarte und Jahresfischereischein auf Verlangen vorzeigen.
Preise
Tagesangelkarte
Tagesangelkarte | 5,00 € |
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