Rathaus Ulm
Unweit des Münsters liegt das Ulmer Rathaus, unschwer an seiner opulenten Außenbemalung aus der Frührenaissance zu erkennen.
Unweit des Münsters liegt das Ulmer Rathaus, unschwer an seiner opulenten Außenbemalung aus der Frührenaissance zu erkennen.
Der älteste Teil des Gebäudes, der südöstliche Hauptbau, entstand 1370 als ›neues Kaufhaus‹. 1419 wird es erstmals als Rathaus bezeichnet.
Im Laufe des 15. Jahrhunderts erhielt der Ratssaal auf der Südseite in gotischer Architektur gerahmte Fenster (mit sechs Kurfürstenfiguren) sowie die auf der Ostseite gelegenen Doppelfenster.
Die reichverzierte astronomische Uhr wurde um 1520 angebracht. Die üppige Fassadenbemalung wurde auch auf den Altbau ausgedehnt und zeigt lehrhafte Darstellungen von Tugenden, Geboten und Lastern. Die heute zu sehende Malerei stammt aus dem Jahre 1900, als die von der Witterung größtenteils zerstörte Bemalung wiederhergestellt oder im Geiste der verbürgten Teile neu erstellt wurde.
Das Innere des Rathauses brannte 1944 zum größten Teil aus. Unbeschadet blieb aber das gesamte Erdgeschoß und das 1. Obergeschoß des Südflügels.
Im Treppenhaus ist ein Nachbau des Fluggerätes von Albrecht Ludwig Berblinger, des legendären ›Schneiders von Ulm‹, zu bewundern.
Preise
Freier EintrittÖffnungszeiten
|
Mittwoch 17.12.2025 |
08:00
- 18:00 Uhr
|
|
|---|---|---|
|
Donnerstag 18.12.2025 |
08:00
- 18:00 Uhr
|
|
|
Freitag 19.12.2025 |
08:00
- 14:00 Uhr
|
|
|
Samstag 20.12.2025 |
geschlossen | |
|
Sonntag 21.12.2025 |
geschlossen | |
|
Montag 22.12.2025 |
08:00
- 18:00 Uhr
|
|
|
Dienstag 23.12.2025 |
08:00
- 18:00 Uhr
|
|
|
Mittwoch 24.12.2025 |
08:00
- 18:00 Uhr
|
|
Die Inhalte werden von den Veranstaltern, Städten und Kommunen vor Ort sorgfältig selbst gepflegt. Kurzfristige Terminänderungen, -verschiebungen oder eine fehlerhafte Übermittlung können wir nicht ausschließen. Wir empfehlen deshalb vor dem Besuch die Informationen beim Anbieter selbst einzuholen. Für die inhaltliche Richtigkeit von Dritten können wir keine Gewähr bieten. Zudem können wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit garantieren.