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Naturschutzgebiet, Albstadt-Onstmettingen

Naturschutzgebiet Zellerhornwiese

Das NSG Zellerhornwiese ist seit dem 14. Februar 1950 Naturschutzgebiet. Es liegt unterhalb des Zeller Horns nahe Albstadt-Onstmettingen und ist knapp 4,5 Hektar groß.

Das Schutzgebiet ist vollständig von Wald umgeben und selber mit einem lockeren, parkähnlichen Baumbestand ausgestattet. Es handelt sich um eine Magerwiese mit kleinräumigen Wechseln der Standortverhältnisse und einer äußerst hochwertigen floristischen Ausstattung.

Auf der Zellerhornwiese befinden sich Magerrasengesellschaften unterschiedlichster Ausprägung. Dabei reicht das Spektrum von der montanen Goldhaferwiese bis zu Blaugras-Kalkmagerrasen. Die sehr hochwertige Flora umfasst unter anderem das Berghähnlein (Anemone narcissiflora), die Elsässer Sommerwurz (Orobanche alsatica), das Beblätterte Läusekraut (Pedicularis foliosa), die Wohlriechende Händelwurz (Gymnadenia odoratissima) und die Trollblume (Trollius europaeus).

Zur Geschichte der Zellerhornwiese
Die Zellerhornwiese wurde als Holzwiese ursprünglich von Onstmettingen aus genutzt. Das Naturschutzgebiet wurde am 14. Februar 1950 durch eine Anordnung des damals zuständigen Kultministeriums des Landes Württemberg-Hohenzollern, welches zugleich oberste und obere Naturschutzbehörde war, ausgewiesen. Anlass der Unterschutzstellung war die damalige Nutzung der Fläche als Schafweide. Die Beweidung drohte die wertvolle Wiesenvegetation, welche an die traditionelle Mähdernutzung angepasst ist, zu schädigen. Durch die Unterschutzstellung konnte auch der vom SWF geplante Bau eines Fernsehsendeturms auf der Fläche verhindert werden, dieser wurde dann rund einen Kilometer östlich auf dem Raichberg gebaut. (Quelle: wikipedia)

Allgemeines und Grundsätzliches zu Naturschutzgebieten
Ein Naturschutzgebiet (NSG) ist eine Schutzkategorie des gebietsbezogenen Naturschutzes nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Der Status eines Naturschutzgebiets ist in der Regel die strengste gesetzliche Gebietsschutzkategorie. Weitere Infos dazu bei wikipedia.

... und wie überall in Naturschutzgebieten: Nur kucken - nicht pflücken!

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