Zum Inhalt springen
Schloss, Rechberghausen

Neues Schloss

Das Neue Schloss Rechberghausen, einst Adelssitz der Rechberger, dient heute als Rathaus. Es wurde 1721 auf den Resten einer älteren Burganlage erbaut.

In Rechberghausen, am Rande des Schurwaldes im Vorland der Schwäbischen Alb, erhebt sich das Neue Schloss, ein historisches Bauwerk und das heutige Rathaus der Gemeinde. Die Geschichte des Schlosses reicht zurück bis ins Jahr 1232, als die Burg Rechberghausen erstmals als Sitz des Adelsgeschlechts der Rechberger erwähnt wurde, die als Staufer-Dienstleute hohe Ämter bekleideten. Nachdem diese Burg mehrfach zerstört und wiederaufgebaut wurde, ließen Haug Erkinger von Rechberghausen und seine Frau Susanne von Welden 1575 ein dreiflügeliges Schloss auf den Fundamenten der alten Anlage errichten. Nach einem Brand im späten 17. Jahrhundert beauftragte Graf Alois Clemens von Rechberg 1721 den Bau des Neuen Schlosses. Die Anlage kam 1789 in den Besitz der Grafen von Degenfeld-Schonburg, doch blieb unbewohnt und ging 1805 an Württemberg über.

Heute ist das Neue Schloss das Zentrum der Gemeindeverwaltung und ein Symbol der bewegten Geschichte Rechberghausens. Das Innere wurde 2003 generalsaniert: Hochwertige, moderne Materialien fügen sich harmonisch in die freigelegte historische Substanz und betonen die architektonische Geschichte des Gebäudes. Im Zentrum des Schlosses befindet sich die Schlossbühne mit dem originalen Dachgebälk, die als repräsentativer Ratssaal und stilvolles Trauzimmer dient. Diese gelungene Symbiose aus Alt und Neu macht das Schloss zum bedeutenden Kulturdenkmal und Verwaltungssitz, das von der bewegten Historie Rechberghausens zeugt und den Charme des alten Adelsbaus in die Gegenwart überführt.

Offizieller Inhalt von Landkreis Göppingen

Die Inhalte werden von den Veranstaltern, Städten und Kommunen vor Ort sorgfältig selbst gepflegt. Kurzfristige Terminänderungen, -verschiebungen oder eine fehlerhafte Übermittlung können wir nicht ausschließen. Wir empfehlen deshalb vor dem Besuch die Informationen beim Anbieter selbst einzuholen. Für die inhaltliche Richtigkeit von Dritten können wir keine Gewähr bieten. Zudem können wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit garantieren.