Was bedeutet Zwing und Bann?
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"Zwing und Bann" ist eine vom Spätmittelalter bis ins 18. Jahrhundert verwendeter Begriff. Abgeleitet wurde dies von "zwingen", also jemand zu zu etwas veranlassen und "Bann", was soviel bedeutet wie die Strafandrohung für ein Verbot oder Gebot der Obrigkeit. Damit werden die jeweiligen Machtverhältnissen einer Region umschrieben. Sie betrafen vor allem die Nutzung von Flur und Weide, sowie rechtsverbindliche Vorschriften und Anordnungen.
Nördlich der Hauensteiner Einungen grenzte direkt das Gebiet des "Zwing und Bann" durch das Kloster St. Blasien an. Einige Ortsteile heutiger Gemeinden waren damals getrennt, beispielsweise unterlag Ober-Ibach, Urberg, Wittenschwand und Ruchenschwand dem Kloster, während Unter-Ibach und Niedingen zur Einung Wolpadingen gehörten. Ebenso gehörte Höchenschwand zum Zwing und Bann, während alle anderen Ortsteile zur Einung Höchenschwander Berg gehörten.
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