Zum Inhalt springen
Industriedenkmal, Geislingen an der Steige

Geislinger Erzbergbau im „Staufenstolln“

Ehemaliger Erzabbau am Staufenstolln mit prägender Industriegeschichte – ein bedeutendes Kapitel des Bergbaus im oberen Filstal.
Zwischen Geislingen-Altenstadt und Bad Überkingen befand sich mit dem Staufenstolln eines der bedeutendsten Bergbaugebiete im oberen Filstal. Ab den 1930er Jahren entwickelte sich hier ein groß angelegter Erzabbau, der die Region wirtschaftlich und landschaftlich nachhaltig prägte. Der Stollen führte mehrere hundert Meter tief in den Berg hinein und erschloss zusammen mit dem Karlsstollen die Eisenerzlagerstätten unter dem Michelsberg.

Im Jahr 1940 erreichte die Förderung ihren Höhepunkt: Über 900.000 Tonnen erzhaltiges Gestein wurden durch mehr als 1.000 Beschäftigte gewonnen. Die Anlage umfasste neben den Stollen umfangreiche Tagesanlagen wie Brech- und Siebanlagen, Förderbänder, Bunker sowie Werkstätten und Verwaltungsgebäude. Große Abraumhalden und industrielle Bauwerke verliehen dem Gebiet ein Erscheinungsbild, das eher an das Ruhrgebiet erinnerte.

Der Abtransport des Erzes erfolgte über ein ausgeklügeltes Schienennetz in Richtung der Hüttenwerke im Ruhrgebiet. Trotz hoher Förderzahlen erwies sich der Abbau langfristig als wirtschaftlich nicht rentabel. Gründe waren unter anderem der vergleichsweise geringe Eisengehalt des Gesteins sowie hohe Transportkosten.

1963 wurde der Betrieb endgültig eingestellt. Bereits kurz darauf begann der Rückbau der Anlagen. Heute sind nur noch wenige sichtbare Spuren erhalten, während das Gebiet inzwischen von Gewerbe und moderner Nutzung geprägt ist. Der Staufenstolln bleibt dennoch ein eindrucksvolles Zeugnis der Industriegeschichte im Filstal.

Offizieller Inhalt von Landkreis Göppingen

Die Inhalte werden von den Veranstaltern, Städten und Kommunen vor Ort sorgfältig selbst gepflegt. Kurzfristige Terminänderungen, -verschiebungen oder eine fehlerhafte Übermittlung können wir nicht ausschließen. Wir empfehlen deshalb vor dem Besuch die Informationen beim Anbieter selbst einzuholen. Für die inhaltliche Richtigkeit von Dritten können wir keine Gewähr bieten. Zudem können wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit garantieren.