Zum Inhalt springen
Kirche, Gingen-Fils

Johanneskirche (Gingen)

Die spätgotische Johanneskirche mit mächtigem Wehrturm ist das Wahrzeichen Gingens – berühmt für ihre 10. älteste Kircheninschrift Deutschlands und das Fresko „Jüngstes Gericht“ von 1524.
Die evangelische Johanneskirche in Gingen an der Fils ist weit mehr als ein Gotteshaus – sie ist das Wahrzeichen der Gemeinde und eines der bedeutendsten kulturhistorischen Bauwerke der Region. Majestätisch thront ihr Wehrturm über dem Ort und erzählt von einer über tausendjährigen Geschichte, die bis ins Jahr 984 zurückreicht.

Besonders berühmt ist die Kirche wegen ihrer Türoberschwelle mit Weiheinschrift von 984, die als älteste datierte Kircheninschrift aus Stein im gesamten deutschsprachigen Raum gilt. Sie erinnert an die Gründung eines ersten Bethauses durch Abt Salemannus – den Ursprung der heutigen Kirche.

Der heutige Bau stammt überwiegend aus der spätgotischen Zeit. Um 1280 wurde der imposante Sandsteinturm errichtet, 1465 erhielt er seine heutige Gestalt. Der Chorraum wurde erweitert, mit einem Deckengewölbe versehen und später kunstvoll ausgemalt. Besonders sehenswert sind die Darstellungen der vier Kirchenväter und das filigrane Sakramentshaus von 1487.

Ein Höhepunkt der Innenausstattung ist das monumentale Fresko „Das Jüngste Gericht“ an der Ostwand – geschaffen 1524 von der Werkstatt des berühmten Ulmer Malers Martin Schaffner. Es gilt als kunsthistorisches Meisterwerk und einzigartiges Zeugnis der religiösen Spannungen kurz vor dem Bauernkrieg.

Ergänzt wird das beeindruckende Ensemble durch einen Taufstein aus dem 16. Jahrhundert, Grabsteine, eine kunstvoll erhaltene Kassettendecke und ein Gefühl von Zeitlosigkeit, das die Johanneskirche zu einem Ort der Geschichte, Kunst und Besinnung macht.

Offizieller Inhalt von Landkreis Göppingen

Die Inhalte werden von den Veranstaltern, Städten und Kommunen vor Ort sorgfältig selbst gepflegt. Kurzfristige Terminänderungen, -verschiebungen oder eine fehlerhafte Übermittlung können wir nicht ausschließen. Wir empfehlen deshalb vor dem Besuch die Informationen beim Anbieter selbst einzuholen. Für die inhaltliche Richtigkeit von Dritten können wir keine Gewähr bieten. Zudem können wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit garantieren.