Naturschutzgebiet Eselmühle
Das NSG Eselmühle ist seit 22. Oktober 2002 ausgewiesenes Naturschutzgebiet. Es liegt zwischen Albstadt-Ebingen und Straßberg im Schmiechatal und ist 50 Hektar groß
Im Naturschutzgebiet Eselmühle gedeihen Spatelblättriges Greiskraut und Blaue Himmelsleiter. Aus der Schmetterlingsfauna sind die gefährdeten Arten Mädesüß-Perlmuttfalter, Baldrian-Scheckenfalter, Lilagold-Feuerfalter und Randring-Perlmuttfalter hervorzuheben. Bei den Libellenarten muss die Gebänderte Prachtlibelle genannt werden und in den Teichen des Gebiets kommt die Gelbbauchunke vor.
Laut Verordnung ist der wesentliche Schutzzweck die Erhaltung eines vielfältig strukturierten Gebietes mit seinem durch klimatische, geomorphologische und nutzungsgeschichtliche Voraussetzungen entstandenen Mosaik schutzwürdiger landschaftstypischer und kulturhistorisch bedeutsamer Biotope als
- Lebens- und Rückzugsraum für vom Aussterben bedrohte, gefährdete und geschützte Tier- und Pflanzenarten,
- Landschaftsteil von besonderer landschaftlicher Schönheit,
- wichtiger Bestandteil im lokalen Biotopverbund des Schmiecha-/Schmeientals. Besonderer Schutzzweck ist im Einzelnen:
- für das Gesamtgebiet die Erhaltung der wertbestimmenden Standort- und Strukturvielfalt und der Schutz vor Beeinträchtigungen,
- für die Seggenrieder, Hochstaudenfluren und Röhrichtbestände die Erhaltung, die Pflege und der Schutz vor Beeinträchtigungen,
- für die Grünlandflächen unterschiedlicher Feuchtestufen die weitere extensive Nutzung und Pflege als Mähwiesen,
- für das Gesamtgebiet der Schutz vor Verbuschung, Nutzungsintensivierung und Umnutzung,
- für die Bäche und Gräben mit ihren Hochstauden- und Gehölzsäumen der Schutz vor Holzwerbung, wasserbaulichen Eingriffen, Verbauung, Ablagerungen und Ruderalisierungen und die Förderung der natürlichen Fließgewässerdynamik. (Quelle: wikipedia)
Allgemeines und Grundsätzliches zu Naturschutzgebieten
Ein
Naturschutzgebiet (NSG) ist eine Schutzkategorie des gebietsbezogenen
Naturschutzes nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Der Status
eines Naturschutzgebiets ist in der Regel die strengste gesetzliche
Gebietsschutzkategorie. Weitere Infos dazu bei wikipedia.
... und wie überall in Naturschutzgebieten: Nur kucken - nicht pflücken!
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