Naturschutzgebiet Hochberg
Das NSG Hochberg ist seit 20. November 1995 Naturschutzgebiet. Es liegt im Norden des Albstädter Stadtteils Taiflingen, im unteren Teil der Hangzonen des Hochbergs (975 m), der auch Burg genannt wird, und ist 17,6 Hektar groß.
Die Artenvielfalt des Naturschutzgebiets Hochberg zeigt sich in den bislang hier gefundenen 131 Pflanzen- und 219 Tierarten. An auffälligen Blütenpflanzen finden sich u. a. Orchideen und Enziane. Besonders erwähnenswert ist hier die Orchideenart Kriechendes Netzblatt. Im Gebiet kommt die Saat-Esparsette in großen Beständen vor. Die Raupe des vom Aussterben bedrohten Weißdolch-Bläulings ernährt sich ausschließlich von dieser Pflanze. Im Gebiet finden sich auch die stark gefährdeten Schmetterlingsarten Wegerich-Scheckenfalter und Quendel Ameisenbläuling.
Laut Verordnung ist der wesentliche Schutzzweck die Erhaltung, Pflege und Verbesserung eines vielfältig strukturierten Landschaftsteils mit der daran gebundenen extensiven land- und forstwirtschaftlichen Nutzung als Lebensraum für gefährdete und geschützte Pflanzen- und Tierarten sowie als kulturhistorisches Relikt. Von besonderer ökologischer Bedeutung sind hierbei
- die Magerrasen
- die Feuchtflächen
- die Einzelbäume und Baumgruppen
- die Heckenbestände
- die Saumgesellschaften
- die Nadelwaldbestände mit der daran gebundenen Bodenvegetation
- der naturnahe Buchenwald
Auf Grund der außergewöhnlich großen Vielfalt an verzahnten und miteinander vernetzten Biotopstrukturen stellt das Gebiet in seiner Gesamtheit einen bedeutenden Lebensraum für Kleintiere und Pflanzen dar. Es weist insbesondere seltene Schmetterlings-, Käfer-, Spinnen- und Orchideenarten auf. (Quelle: wikipedia)
Allgemeines und Grundsätzliches zu Naturschutzgebieten
Ein
Naturschutzgebiet (NSG) ist eine Schutzkategorie des gebietsbezogenen
Naturschutzes nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Der Status
eines Naturschutzgebiets ist in der Regel die strengste gesetzliche
Gebietsschutzkategorie. Weitere Infos dazu bei wikipedia.
... und wie überall in Naturschutzgebieten: Nur kucken - nicht pflücken!
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