Naturschutzgebiet Irrenberg-Hundsrücken
Der malerische Irrenberg bei Albstadt-Pfeffingen ist seit dem 16. Januar 2002 das größte Naturschutzgebiet des Zollernalbkreises und bietet gleichzeitig einen grandiosen Blick auf die Burg Hohenzollern und den Hundsrücken.
Der Irrenberg mit seiner 36 Hektar großen Fläche erwartet Sie auf dem Premiumwanderweg Traufgang Wiesenrunde mit einer prächtigen und einzigartigen Pflanzen- und Kleintierwelt. Neben Pflanzen wie dem Hufeisen-, Wund- und Hornklee wachsen dort so schön klingende Pflänzchen wie das Narzissen-Windröschchen oder das Alpenmaßliebchen.
Wesentlicher Schutzzweck ist die Erhaltung, Weiterentwicklung und Pflege eines vielfältig strukturierten Gebiets als natürlicher Lebensraum für vom Aussterben bedrohte, gefährdete und geschützte Tier- und Pflanzenarten.
Von besonderer ökologischer Bedeutung sind hierbei die Feldgehölze, Baumgruppen und Einzelbäume, naturnahe Fließgewässer, Staudenfluren, Kleinseggenriede, Großseggenriede, Röhrichtbestände, Kalk-Pionierrasen, Kalk-Magerrasen, extensiv genutzte Mähwiesen trockener und feuchter Ausprägung, Gebüsche trockenwarmer und feuchter Standorte einschließlich ihrer Staudensäume, Orchideen-Buchenwälder, Schlucht-, Hangmisch- und Auwälder und Waldmeister-Buchenwälder. (Quelle: wikipedia)
Zwischen den Aussichtspunkten Blick zur Burg Hohenzollern und dem Aussichtspunkt Steinhofen liegt der Aussichtspunkt im Naturschutzgebiet Irrenberg-Hundsrücken. Genießen sie die botanische Vielfalt der "Holzwiesen" und entdecken Sie neue Blumen, Kräuter und Tiere wie das Platterbsen-Widderchen oder den Silberfleck-Perlmuttfalter.
Der grandiose Blick auf die Burg Hohenzollern und den Hundsrücken vergoldet die Pause am Irrenberg!
Allgemeines und Grundsätzliches zu Naturschutzgebieten
Ein
Naturschutzgebiet (NSG) ist eine Schutzkategorie des gebietsbezogenen
Naturschutzes nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Der Status
eines Naturschutzgebiets ist in der Regel die strengste gesetzliche
Gebietsschutzkategorie. Weitere Infos dazu bei wikipedia.
... und wie überall in Naturschutzgebieten: Nur kucken - nicht pflücken!
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