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Naturschutzgebiet, Albstadt-Tailfingen

Naturschutzgebiet Tailfinger Ried

Das NSG Tailfinger Ried ist seit 10. Mai 1991 ausgewiesenes Naturschutzgebiet. Es liegt im Tal der Schmiecha zwischen den Albstädter Stadteilen Tailfingen und Onstmettinge und ist 9,6 Hektar groß.

Laut Verordnung ist der Schutzzweck die Erhaltung, Pflege und Verbesserung eines für die durch trockene Standorte geprägte Schwäbische Alb seltenen Feuchtgebietskomplexes als Lebensraum zahlreicher gefährdeter und geschützter Tier- und Pflanzenarten, sowie als gliederndes Landschaftselement in einer dichtbesiedelten Stadtlandschaft. Von besonderer ökologischer Bedeutung sind hierbei:

  • der weitgehend naturnahe Bachlauf der Schmiecha und deren Seitengräben;
  • die dem jeweiligen Wasserstand angepassten ungenutzten Großseggengesellschaften;
  • die randlich gelegenen, extensiv genutzten Naßwiesen;
  • die Flachmoore mit den daran gebundenen Schmetterlingsarten;
  • das gesamte Gebiet als Brut-, Nahrungs- und Rastbiotop für gefährdete und vom Aussterben bedrohte Vogelarten.

Die Artenvielfalt des Gebiets zeigt sich in den bisher nachgewiesenen 168 Pflanzen- und 108 Tierarten. Vorherrschende Pflanzenart ist die Steife Segge. Das Gebiet ist Brutplatz des Flussregenpfeifers und des Raubwürgers. Bemerkenswert ist auch das Vorkommen des Randring Perlmutterfalters.(Quelle: wikipedia)

Allgemeines und Grundsätzliches zu Naturschutzgebieten
Ein Naturschutzgebiet (NSG) ist eine Schutzkategorie des gebietsbezogenen Naturschutzes nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Der Status eines Naturschutzgebiets ist in der Regel die strengste gesetzliche Gebietsschutzkategorie. Weitere Infos dazu bei wikipedia.

... und wie überall in Naturschutzgebieten: Nur kucken - nicht pflücken!

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